Revision: 1.2.2 – Stand: August 2024
Allgemeines
Für den Kunden ist die bei Vertragsunterzeichnung gültige Fassung der AGBs wirksam. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Falls es zu einer Änderung der AGBs kommen sollte, haben Sie 4 Wochen Zeit, diese zu akzeptieren.
Nachfolgende Bedingungen sind für den Vertrag maßgebend, sämtliche Dienstleistungen, Vermietungen, Anmietungen und Verkäufe erfolgen ausschließlich zu diesen. Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabsprachen werden ausschließlich schriftlich im Mietvertrag bestätigt.
Vertragliches
- Mit der Unterzeichnung eines Mietvertrages stellt der Vertragspartner ein bindendes Vertragsverhältnis zur Krätke & Brodkorb GbR, Im Dillenroth 16A, D-36100 Petersberg (nachfolgend „Krätke & Brodkorb“) her.
- Krätke & Brodkorb ist berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Angebote von Krätke & Brodkorb sind generell freibleibend und unverbindlich.
- Die Auftragserteilung erfolgt in schriftlicher Form mit dem unterschriebenen Miet- oder Dienstleistungsvertrages durch den Vertragspartner.
- Sollte der Vertragspartner gegen den Miet- oder Dienstleistungsvertrages oder die AGBs verstoßen, ist Krätke & Brodkorb berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.
- Als Vertragsbeginn gilt der erste Geltungstag des Mietvertrags oder der Beginn der Dienstleistung gemäß dem Dienstleistungsvertrags.
Vermietung
Allgemeines
- Krätke & Brodkorb stellt dem Mieter Geräte und Material gemäß dem Mietvertrage zur Nutzung bereit. Diese ist nur für die Nutzung durch den Mieter bestimmt, eine Vermietung an Dritte ist nur in Absprache mit Krätke & Brodkorb möglich.
- Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die Mietzeit beginnt mit der Abholung der Mietsache und endet mit der vollständigen Rückgabe dessen. Ein angebrochener Tag wird, falls nicht anders vereinbart, als voller Tag berechnet.
- Verlängerungen des Mietzeitraumes sind grundsätzlich in Absprache mit Krätke & Brodkorb möglich, insofern die Mietsache im gewünschten Verlängerungszeitraum keine weitere Verwendung durch Krätke & Brodkorb oder andere Kunden hat.
- Sollten die Mietsache zu einem verspäteten Zeitpunkt zurückgegeben werden, wird eine Strafgebühr in Höhe von 50 Prozent der regulären Mietgebühr pro Kalendertag zuzüglich der normalen, vereinbarten Mietgebühr fällig. Ebenfalls trägt der Mieter in diesem Fall die entstandenen Kosten wie Fremdanmietung, Transport und etwaige Einnahmeausfälle.
Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, bei Übergabe die Vollständigkeit und Funktionalität der Mietsache zu überprüfen.
- Die Mietsache darf ausschließlich von Fachkundigen oder durch Krätke & Brodkorb -Personal eingewiesenen Personen bedient werden.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Dritte an der Mietsache entstanden sind, insbesondere durch unsachgemäße Behandlung oder Fahrlässigkeit.
- Der Mieter haftet bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache bei Beschädigungen und Verlust, z.B. durch Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung oder Verschmutzung.
- Veränderungen an der Mietsache ist nicht gestattet.
- Sollte ein Teil der Mietsache entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und Krätke & Brodkorb umgehend zu benachrichtigen.
- Der Mieter ist zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
Pflichten des Vermieters
- Krätke & Brodkorb verpflichtet sich, die Mietsache für den Mietzeitraum voll funktionsfähig zu übergeben. Zusätzliche Dienstleistungen wie Anlieferung, Montage und Betreuung durch Krätke & Brodkorb-Personal erfolgt gegen Entgelt, welches im Mietvertrag festgelegt wird.
- Sollte der Vermieter aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse nicht in der Lage sein, die vertraglich vereinbarte Mietsache bereitzustellen, verpflichtet sich dieser, gleichwertigen Ersatz zu besorgen.
Vertragsgegenstand Dienstleistung
Krätke & Brodkorb erbringt dem Vertragspartner Dienstleistungen gemäß dem Dienstleistungsvertrages.
Zahlung
Die Zahlung der Mietkosten ist innerhalb von 10 Werktagen nach Erbringung der Leistung (Mietende oder Abschluss der Dienstleistung) per Überweisung, PayPal, EC- oder Barzahlung zu entrichten.
Rücktritt
Im Falle eines Vertragsrücktrittes des Vertragspartners fallen folgende Kosten für die Stornierung an:
Bis 30 Tage vor Vertragsbeginn: 20% der Vertragssumme
Bis 10 Tage vor Vertragsbeginn: 50% der Vertragssumme
Darauffolgend ist die vollständige Vertragssumme fällig.
Veranstaltungen
Der Mieter trägt das alleinige wirtschaftliche und finanzielle Risiko seiner Veranstaltung. Krätke & Brodkorb kann nicht zur Preissenkung bei Misserfolg der Veranstaltung veranlasst werden.
Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das verbundene Risiko mit der Mietsache ausreichend zu versichern. Auf Wunsch kann dies gegen Entgelt von Krätke & Brodkorb durchgeführt werden.
Gerichtsstand ist Fulda, Hessen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Information zur Revision 1.2.4 von August 2024: Änderung der Geschäftsanschrift und Firmenbezeichnung